Bundessozialgericht: Richtungsweisende Urteile zum Arbeitsweg
Fr, 20. November 2020
Seit vielen Jahren werden weltweit sogenannte „kostenlose Führungen“ mit oft untrainierten Guides angeboten – meist in Großstädten. Am Ende der Tour verlangt der Guide aber sogenannte „freiwillige Trinkgeldzahlungen“.
Bei der ASA waren zahlreiche Beschwerden über diese Praxis eingegangen. Teilnehmer von solchen „free tours“ fühlten sich getäuscht und übermäßig unter Druck gesetzt, solche Zahlungen zu tätigen, hieß es. Die künftige Regelung der ASA fordert: Bereits bei der Bewerbung solcher Touren muss deutlich gemacht werden, dass der Gästeführer um Zahlungen nach Ermessen der Teilnehmer bittet (sog. „Trinkgeld“) – sofern dies tatsächlich beabsichtigt ist. Außerdem muss in diesem Fall deutlich kommuniziert werden, dass die Zahlungen gänzlich freiwillig sind und nicht vollständig bei der Person verbleiben, die die Gäste geführt hat.
In einer gemeinsamen Presseerklärung begrüßten der Weltverband der Gästeführer (WFTGA) und der Europaverband der Gästeführervereinigungen (FEG) dieses Vorgehen. Die Entscheidung der ASA nannten sie wegweisend, denn sie könne ahnungslose Touristen vor betrügerisch beworbenen „Free Tours“ schützen. Efi Kalampoukidou, die Präsidentin der Federation of European Tourist Guide Associations (FEG) sagte: „Das garantiert mehr Angebots- und Erlebensqualität für die Gäste des Landes und stärkt den Ruf der Tourismusbranche insgesamt.
Wir hoffen, dass auch die Behörden in anderen Ländern dem britischen Beispiel folgen und sofort handeln, um Verbraucher, Destinationen und die professionellen Dienstleister im Tourismus zu schützen.“
Fr, 20. November 2020
Di, 09. Mai 2017
"Vor 700 Jahren geboren, Zum Fischerdorf erkoren, Wuchst Du zur Stadt empor, Mit Festungswall und Tor.
Trotztest der Feinde Jeglichem Stoße,
Es weilte in Dir
Friedrich der Große.
So rollten Jahrhunderte Über Dich hin,
Heut bist Du umjubelt,
Du altes, erblühtes Küstrin."